Der Ukraine Krieg konfrontiert viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland mit gewaltig steigenden Kosten im Bereich der Lebenshaltung. Dazu zählt die Preissteigerung für Lebensmittel genauso wie die Zunahme der Preise im Energiesektor wie Strom, Gas und Benzin. Das Entlastungspaket 3 – also die Inflationsprämie – wurde am 04.09.2022 von der Bundesregierung beschlossen und richtet sich konkret an die Arbeitgeber. Diese haben mit einer Einmalzahlung in Höhe von 3.000,00 € die Möglichkeit ihre Angestellten zu unterstützen.
Inflation bedeutet Teuerung, d.h. die Inflationsrate gibt in Prozenten an, wie sehr die Preise für Lebenshaltung steigen.
Unternehmen erhalten daher die Möglichkeit von der Bundesregierung, den Beschäftigten einen Betrag bis zu 3000 € steuerfrei zahlen. Dieser Betrag ist außerdem befreit von Sozialversicherungsabgaben und kann als direkte Inflationsprämie angesehen werden. Diese Einmalzahlung soll Angestellte entlasten und ist das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung.
Einmalzahlungen werden grundsätzlich von Arbeitgebern eher begrüßt als Lohnerhöhungen. Allerdings betreffen die steigenden Energiepreise auch viele Unternehmen, die sich mit der Wirtschaftlichkeit ihres Unternehmens auseinandersetzen müssen. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger kritisiert daher ganz offen die Inflationsprämie: Ein Bäcker, der statt 1.500 plötzlich 15.000 Euro pro Monat für Strom und Gas bezahlen muss, braucht über Lohnerhöhungen oder Einmalzahlungen nicht mehr nachzudenken“, sagte Dulger. „Bei dem geht es nur noch um seine blanke Existenz.“
Der Arbeitgeberpräsident kritisiert daher das Vorhaben der Bundesregierung, denn die Ursachen der Krise würden nicht bekämpft werden. Eine staatliche Regulierung des Strommarktes könnte nötig sein, um Unternehmen und Angestellte wirklich zu entlasten.
Die Prämie kann übrigens bis Ende 2024 ausgezahlt werden und kommt im Gegensatz zu der Energiepreispauschale direkt in voller Höhe bei dem Arbeitnehmer an. Die Inflationspauschale kann in bar ausgezahlt werden und auch die Höhe bis zu 3000 € kann der Arbeitgeber flexibel ausschöpfen.
Ein gesetzlicher Anspruch für Arbeitnehmer besteht aber nicht
Einen gesetzlichen Anspruch auf die 3000 € gibt es aber nicht. Arbeitgeber können diese freiwillige Einmalzahlung abhängig von der eigenen wirtschaftlichen Situation zahlen, allerdings ist diese Prämie sogar für Teilzeit- oder Minijobber möglich.
Unternehmen kämpfen um die eigene wirtschaftliche Existenz
Aufgrund der steigenden Energiekosten werden wohl viele Unternehmen die Inflationsprämie nicht zahlen. Im produzierenden Gewerbe können Unternehmen ihren Geschäftsbetrieb nicht mehr aufrechterhalten und sehen sich gezwungen zu schließen. Große Unternehmen werden im Winter ihre Geschäftsräume nicht mehr beheizen und schicken viele Angestellte ins Home-Office. Aus diesem Grund bleibt es fraglich, wie viele Unternehmen ihren Angestellten wirklich die Inflationsprämie zahlen.